Kunden

Sie wissen nicht, ob Sie uns brauchen?

Die Dienstleistungen der NPI richten sich im besonderen Maße an Eigentümer oder Verwalter von Mietobjekten oder gewerblich genutzten Immobilien. Denn diese betrifft die neue Trinkwasserverordnung direkt.

Führen Sie eine Mietverwaltungsgesellschaft? Gehören Ihnen mehrere Miethäuser? Sind Sie vielleicht Betreiber einer Krankenhausanlage oder eines Pflegeheimes? Dann sind Sie seit dem 1. November 2011 gesetzlich dazu verpflichtet, den einwandfreien Zustand Ihrer Wasseranlage jährlich nachzuweisen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie von der Verordnung betroffen sind, rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für Sie als Verantwortlicher positiv: Die Kosten einer Trinkwasseruntersuchung im Sinne der Trinkwasserverordnung sind als Betriebskosten voll umlagefähig.