Netz- und Trinkwasseruntersuchung

Die neue Wasserverordnung betrifft auch Sie!

Was vielen Hauseigentümern noch nicht bekannt ist: am 1. November 2011 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Und die betrifft nicht den Wasserversorger, sondern ausschließlich die Eigentümer und Vermieter von gewerblich genutzten Gebäuden. Denn einmal im Jahr muss nun die zentrale Warmwasseranlage im Haus an vorgeschriebenen Stellen nach W 551 untersucht werden.

Eigentümer und Vermieter sind verpflichtet, diese Untersuchung zu veranlassen. Die regelmäßige Durchführung der Trinkwasseruntersuchung wird zwar nicht vom Gesetzgeber überprüft,[nbsp]im Schadensfall haftet aber stets der Eigentümer – also Sie.

Der beste Weg, das Haftungsrisiko auszuschließen und den Nutzern Ihres Gebäudes die Sicherheit zu bieten die der neue Standard verlangt, ist die chemische Analyse Ihrer Trinkwasseranlage.

NPI ist Ihr effizienter Partner für diese Aufgabe. Wir kennen die Bestimmungen. Wir bieten das zertifizierte Personal. Und wir helfen Ihnen weiter, wenn es unerwartet Anlass zur Beanstandung der Trinkwasserqualität gibt.