Ohne Zertifikat geht es nicht

Die eigentliche Trinkwasserprobenahme erfolgt dann unter ebenfalls genauestens geregelten Bedingungen. Denn nur dafür ausgebildete Techniker, die durch eines der deutschen Hygieneinstitute zertifiziert wurden, sind dazu berechtigt.

Die entnommenen Wasserproben müssen zeitnah in das nächstgelegene Institut gebracht und durch den Techniker persönlich übergeben werden. Auch hier gilt: Die Bearbeitung der Wasserproben darf nur von einem akkreditierten Labor vorgenommen werden.

Nach etwa 14 Tagen werden die Testergebnisse der Trinkwasserprüfung an NPI, als durchführende Prüfstelle, übermittelt. Gleichzeitig wird der Befund aber auch an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet – eine weitere Vorschrift. Denn als übergeordnete Behörde entscheidet das Amt bei Überschreiten der Grenzwerte über weitere Maßnahmen.